Grüß Gott in Königsdorf, © Eduard Hieke
Was erledige ich wo?

Was erledige ich wo?

Von A wie Aenean bis Z wie Zonec.

An-, Ab- und Ummeldung des Wohnorts

Einwohnermeldeamt

Hauptstraße 54
82549 Königsdorf

Sandra Ilmberger Tel.: 08179 9312 - 11 Fax.: 08179 9312 - 22 E-Mail: ilmberger@gemeinde-koenigsdorf.de

 

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden. Bei der Anmeldung muss der Personalausweis bzw. Reisepass vorgelegt werden.
Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, muss die Adressänderung ebenfalls innerhalb einer Woche der Meldebehörde mitteilen.

Eine Abmeldung vom bisherigen Wohnort ist nicht mehr notwendig, eine Anmeldung bei der neuen Gemeinde ist ausreichend.

Bei einem Umzug ins Ausland müssen Sie sich jedoch im Einwohnermeldeamt abmelden.

Anträge

Einwohnermeldeamt

Hauptstraße 54
82549 Königsdorf

Sandra Ilmberger Tel.: 08179 9312 - 11 Fax.: 08179 9312 - 22 E-Mail: ilmberger@gemeinde-koenigsdorf.de

 

Erhöhung des Grades der Behinderung
Erteilung eines Schwerbehindertenausweises

Diese Anträge sind bei der Gemeindeverwaltung Zimmer 03 erhältlich und sind von den Antragstellern direkt an die jeweiligen Behörden weiter zu leiten.

Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung
Sozialwohnung
Sozialhilfe
Wohngeld

Die Anträge sind bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 03, erhältlich und werden nach Bestätigung durch die Gemeinde an das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zur Entscheidung weitergeleitet.

Die Anträge auf:

Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltsbewilligung,
Aufenthaltsbefugnis,
Aufenthaltsberechtigung für Ausländer

sind ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 03, erhältlich und werden nach Stellungnahme der Meldebehörde an das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Aufgebot bzw. Anmeldung zur Eheschließung, Familien-, Geburten- und Sterbebuch, Kirchenaustritt

Standesamt Geretsried

Karl-Lederer-Platz 1
82538 Geretsried

Tel.: 08171 6298120

 

Ab 1. Januar 2009 ist das Standesamt Geretsried für die Gemeinde Königsdorf zuständig.
Trauungen können auch weiterhin in Königsdorf durchgeführt werden.

Ausweis

Einwohnermeldeamt

Hauptstraße 54
82549 Königsdorf

Sandra Ilmberger Tel.: 08179 9312 - 11 Fax.: 08179 9312 - 22 E-Mail: ilmberger@gemeinde-koenigsdorf.de

 

 

Reisepass
vorläufiger Reisepass
Personalausweis
vorläufiger Personalausweis

Für Deutsche, die das 16.Lebensjahr vollendet haben, besteht Ausweispflicht. Die Ausweispflicht wird auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt. Alle Ausweise können bei der Meldebehörde beantragt werden. Zur Beantragung des Personalausweises oder Reisepasses muss ein aktuelles, biometrisches Lichtbild, schwarzweiß oder farbig, vorgelegt werden. Dabei muss das Gesicht in einer Höhe von mindestens 20 mm abgebildet sein. Lichtbilder, die den Antragsteller in Militär- oder Polizeiuniform zeigen, dürfen nicht verwendet werden.

Bei einer Erstausstellung eines Ausweisdokuments durch unsere Gemeinde müssen Urkunden (Geburts- oder Heiratsurkunden) vorgelegt werden.

Gültigkeit der Ausweise

Personalausweis und Reisepass für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 6 Jahre
für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Vorläufiger Personalausweis: 3 Monate
Vorläufiger Reisepässe: 1 Jahr.   

Gebühren

Reisepass 70 €, für Personen bis 24 Jahre 37,50 €
Vorläufiger Reisepass 26 €
Personalausweis 37,50 €, für Personen bis 24 Jahre 22,80 €
Vorläufiger Personalausweis 10 €