Grüß Gott in Königsdorf, © Eduard Hieke
Gewerbesteuer

Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 330 v. H. Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes. Der Messbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert. Daraus errechnet sich die Gewerbesteuer.