
Einwohnermeldeamt
Einwohnermeldeamt
- Meldebescheinigung
- Lebensbescheinigung
Alle Bescheinigungen werden vom Einwohnermeldeamt, Zimmer 03, gegen eine Gebühr ausgestellt.
Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde - § 19 Absatz 3 Bundesmeldegesetz -
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich innerhalb von 2 Wochen zu bestätigen.