Grüß Gott in Königsdorf, © Eduard Hieke
Aktuelles

Aktuelles

Hier sehen Sie Aktuelles und Wissenswertes aus der Gemeinde Königsdorf

Einwohnermeldeamt am Montag und Freitag geschlossen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ab dem 06. Mai 2024 müssen wir das Einwohnermeldeamt aufgrund von Personalmangel vorübergehend am Montag und am Freitag schließen.

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ist das Einwohnermeldeamt zu den gewohnten Zeiten geöffnet und ausschließlich mit Termin, zu erreichen.

Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin!

Wir danken für Ihr Verständnis

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Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform 2025

Gemäß Mitteilung des Finanzamts konnten noch nicht alle abgegebenen Erklärungen abschließend bearbeitet werden. Unserer Gemeinde liegen derzeit etwa 85 % der neuen Grundsteuerdaten vor. Mit dieser Grundlage kann nun der Gemeinderat in seiner Novembersitzung über den neuen Hebesatz 2025 entscheiden. Im Anschluss wird mit der Erstellung der neuen Grundsteuerbescheide begonnen, welche voraussichtlich im Dezember 2024 verschickt werden. Die erste Steuerfälligkeit im neuen Jahr ist am 15.02.2025. Selbstzahler bitten wir, Ihre Daueraufträge entsprechend des neuen Grundsteuerbescheides abzuändern. Sollten Sie uns ein SEPA-Mandat zur Abbuchung erteilt haben, müssen Sie nichts veranlassen.

Es kann durchaus vorkommen, dass Sie einen Grundsteuerbescheid ab 2025 erhalten, obwohl Sie nicht mehr Eigentümer sind.

Bitte beachten Sie hierbei:

Geht das Grundstück auf einen anderen Eigentümer über, bleibt der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Das im Laufe des Jahrs übergegangene Grundstück wird dem neuen Eigentümer zum 01. Januar des Folgejahres zugerechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Steuerschuldner. Anderslautende privatrechtliche Abmachungen ändern nichts an der Steuerpflicht und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden.

Weitere Hinweise:

Die Gemeinde ist zwingend an die Grundsteuermessbetragsbescheide des Finanzamtes gebunden und muss den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag als Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer verwenden. Falls Sie also der Meinung sind, Ihr Bescheid vom Finanzamt ist nicht richtig, dann müssen Sie sofort handeln. Korrekturen bezüglich der Grundstücks-, Wohn- oder Nutzflächen können nur über das Finanzamt vorgenommen werden!

Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde können Sie dann nur noch Rechtsbehelf wegen des angewandten Hebesatzes bzw. formellen Fehlern einreichen.

Deshalb gilt folgendes zu beachten:

Innerhalb der Rechtsbehelfsfrist können Sie Einspruch beim Finanzamt einlegen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der in den Bescheiden enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung des Finanzamts. Aber auch, wenn die Frist für den Rechtsbehelf abgelaufen ist, müssen Sie Fehler beim Finanzamt schriftlich anzeigen. Sind die Bescheide, die Sie vom Finanzamt erhalten haben, zwar ursprünglich nicht fehlerhaft, aber mittlerweile überholt, weil sich an Ihrem Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft seit dem Erlass der Bescheide etwas geändert hat, müssen Sie dies beim Finanzamt anzeigen!

Weitere wichtige Informationen zur Grundsteuerreform gibt es auf: https://www.grundsteuer.bayern.de

Dort finden Sie auch den Punkt „Anzeige von Änderungen“. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Finanzamt. Die Gemeinden haben keine Vordrucke für Änderungen erhalten.

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Digitaler Gewerbesteuerbescheid - Info für Gewerbetreibende

Die Gemeinde Königsdorf bietet ab 2025 die Möglichkeit, den Gewerbesteuerbescheid in digitaler Form zu empfangen.

Der digitale Gewerbesteuerbescheid bietet einige Vorteile im Vergleich zum herkömmlichen papierbasierten Verfahren. Zum einen werden Zeit und Kosten bei der Zustellung gespart, zum anderen wird eine maschinelle Weiterverarbeitung der Daten möglich.

Unternehmen, die den Gewerbesteuerbescheid digital empfangen möchten, können die Steuererklärung über ihr ELSTER-Unternehmenskonto abgeben und dort den digitalen Bekanntgabe-Wunsch auswählen. Der Gewerbesteuerbescheid wird dann direkt im ELSTER-Konto hinterlegt und kann elektronisch abgerufen werden.

Flyer Digitaler Gewerbesteuerbescheid

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Kita-Plätze in der Gemeinde Königsdorf; Bedarfsanmeldung

Wer in den nächsten Jahren für sein Kind Bedarf an einem KiTa-Platz in der Gemeinde Königsdorf hat, kann diesen Bedarf ab 05.06.2023 per E-Mail bei der Gemeinde Königsdorf anzeigen.

Senden Sie hierzu eine E-Mail mit dem Betreff „Bedarfsanzeige KiTa-Platz“ an:  kitaplatz@gemeinde-koenigsdorf.de

Geben Sie in dieser E-Mail bitte zwingend folgende Daten vollumfänglich an (nur vollständige Informationen können verarbeitet werden):

- Vorname und Name des Kindes
- Geburtsdatum des Kindes
- Vorname(n) und Name(n) des/der Personensorgeberechtigten
- Anschrift des Kindes sowie des/der Personensorgeberechtigten
- Gewünschtes Startdatum ,z.B. 09/2024,
(üblicherweise wird immer im September zum neuen KiTa-Jahr  eingewöhnt, in Ausnahmefällen und bei freien Kapazitäten ist eine  Eingewöhnung zum Halbjahr im Januar möglich)
- Gewünschte Platz-Art, d.h. Krippenplatz für Kinder von 1-3 Jahren (bei Aufnahme), Kindergartenplatz für Kinder über 3 Jahre (bzw. bei Vollendung des 3. Lebensjahres max. 3 Monate nach Aufnahme)
- Falls bereits bekannt die ungefähre Betreuungsdauer (späteste Abholzeit angeben)

WICHTIG:

Alle Bedarfsanzeigen müssen im jeweiligen Anmeldezeitraum des betreffenden KiTa-Jahres (bspw. Januar 2024 für das KiTa-Jahr 24/25 mit Start im September 2024) konkret per Anmelde-Formular bestätigt werden. Die Bedarfsanzeige dient lediglich der Planung für die Gemeinde sowie zur Priorisierung der Platzvergabe im Falle mangelnder Kapazitäten. Der Anmeldezeitraum sowie die Anmeldeformulare werden frühzeitig kommuniziert bzw. online zur Verfügung gestellt.

Erst bei konkreter Anmeldung für das jeweilige KiTa-Jahr kann eine Berücksichtigung in der Platzvergabe vorgenommen werden – die Bedarfsanzeige an sich ist NICHT ausreichend!!!

 

Stellenausschreibungen

Meister oder Bautechniker (m/w/d) in Vollzeit oder Teilzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Ihr Aufgabengebiet:

  • Leitung technisches Bauamt  
  • Betreuung und Abwicklung aller gemeindlichen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
  • Erstellung und Prüfung der Ausschreibungsunterlagen
  • Betreuung der Vergabeverfahren
  • Feuerbeschau
  • Koordination der Unterhaltungsmaßnahmen an gemeindlichen Anlagen, Straßen, Grundstücken und Spielflächen

Ihr Anforderungsprofil:

  • Berufliche Qualifikation als staatlich geprüfter Bautechniker, Meister oder vergleichbare Ausbildung (m/w/d)
  • Kenntnisse im Vergabewesen nach VOB/VOL sowie HOAI sind wünschenswert
  • EDV-Kenntnisse und Führerschein der Klasse B
  • Hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Engagement, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit      

Wir bieten:

  • ein selbständiges, verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld und eine Arbeit, die sich ständig weiterentwickelt
  • ein kollegiales Team das Sie bei der Einarbeitung unterstützt
  • gleitende Arbeitszeiten, angenehmes Betriebsklima
  • die Möglichkeit zur fachlichen und persönlichen Fort- und Weiterbildung
  • einen modernen und gut ausgestatteten Arbeitsplatz und abwechslungsreiche Tätigkeiten
  • Bezahlung nach TVöD (Erfahrungsstufe wird übernommen), Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge sowie vermögenswirksame Leistungen
  • Kaffee und ein Obstkorb steht für alle Mitarbeiter zur Verfügung

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Näheres zu unserer Gemeinde finden Sie unter:

www.gemeinde-koenigdorf.de

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte an die Gemeinde Königsdorf, Hauptstraße 54, 82549 Königsdorf, info@gemeinde-koenigsdorf.de . Für erste Informationen steht Ihnen gerne die Personalstelle, Frau Jakobi unter 08179 9312-14 zur Verfügung.

 

Reinigungskraft (m/w/d) für die gemeindliche Schulturnhalle mit
Räumen der Mittagsbetreuung
in Teilzeit (ca. 20 Stunden)
 

Zu den Aufgaben in der gemeindlichen Schulturnhalle gehören die Reinigung der Turnhalle, Toiletten und Umkleiden sowie der Räume der Mittagsbetreuung. Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD in der für die Kommunen geltenden jeweils gültigen Fassung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen senden Sie bitte an die Gemeinde Königsdorf, Hauptstraße 54, 82549 Königsdorf, info@gemeinde-koenigsdorf.de . Für erste Informationen sowie weitere Auskünfte steht Ihnen gerne die Personalstelle, Frau Jakobi, unter der Telefonnummer 08179 9312-14 zur Verfügung.

 

Kita Königsdorf - eine Kita vom Dorf fürs Dorf

Mitten im Dorf, in direkter Nachbarschaft zur Grundschule und erreichbar über verkehrsberuhigte Fußwege liegt in Königsdorf eine der größten Kindertagesstätten des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen.

Mit den Eichhörnchen und Hasen als Krippen-Gruppen und den „großen“ Eulen, Mäusen, Bibern und Füchsen für Kinder bis zur Einschulung bieten wir für alle kleinen und großen Vorschulkinder die richtige Betreuung.

Ein motiviertes Team von gut 20 Erzieher*innen, Ergänzungskräften, Praktikant*innen und Assistenzkräften plant 12 Monate im Jahr die tollsten Bastelprojekte, singt die schönsten Lieder mit den Kindern, spielt die verrücktesten Spiele, erkundet die Wälder und Wiesen um das Dorf herum und betreut mit Herzblut und Leidenschaft unsere Kinder.

Eine enge Kooperation mit dem Elternbeirat, der Grundschule Königsdorf und vielen Vereinen und Einrichtungen im Dorf ermöglichen die verschiedensten Projekte und Aktionen: so fliegt der Nikolaus mal mit dem Segelflieger ein, stellt der Besuch der örtlichen Feuerwehr und der Polizei ein alljährliches Highlight für unsere Vorschulkinder dar und ist die Teilnahme am Königsdorfer Lebenslauf als „Team Kita“ nicht nur ein sportliches Ereignis, sondern zeigt bereits den Kleinsten, was Zusammenhalt und Engagement bedeuten.

Unser Ziel: Dass die Kinder voller Begeisterung in „ihre“ Kita gehen und dann gestärkt, glücklich und voller Zuversicht in die Schule wechseln.

Lust auf ein kreatives und gut gelauntes Team? Bewirb Dich:

 

Erzieher (m/w/d)

 

Dann bewirbt Dich jetzt bei uns!

Wir sind die Kindertagesstätte Königsdorf – ein gemeindlicher Kindergarten seit 1963. Mit unseren vier Kindergartengruppen und unseren zwei Krippengruppen gehören wir zu den größten Einrichtungen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Unsere Kita liegt im Herzen des Dorfes, das sich inmitten von Wiesen & Wäldern mit Blick auf die Alpen malerisch in die Landschaft schmiegt.

Wir bieten:

- ca. 125 lebenslustige und fröhliche Kinder
- einen traumhaften Standort im ruhigen Ortskern
- Fachkräfte mit Zusatzausbildung der qualifizierten Anleitung
- regelmäßige Anleitergespräche - Vorbereitungszeit
- Hospitation bei unseren pädagogischen Schnittstellen
- Kaffee, Wasser und ein Obstkorb steht für alle Mitarbeiter zur Verfügung - und einen sehr, sehr guten Anstellungsschlüssel, mit drei Kolleginnen in jeder Gruppe
- individuelle Begleitung und Unterstützung in deiner Ausbildung

Du hast:

- vor allem Spaß und Freude an der Arbeit mit Kindern
- Interesse für den sozialen Beruf
- JA gesagt, zum lebenslangen Lernen und bist ein absoluter Teamplayer 

Du darfst und sollst:

- die Fachkräfte unterstützen bzw. als Fachkraft die Kinder selbstständig betreuen,
- die pädagogische Tagesplangestaltung definieren bzw. daran mitwirken,
- die Bildungs- und Erziehungspartnerschaften mit den Eltern im Rahmen Eurer Kenntnisse und Fertigkeiten pflegen und gestalten,
- bei den pflegerischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeiten zusammen mit dem ganzen Team mithelfen,
- Euch mit Ideen, Anregungen und Eurer ganzen Persönlichkeit und Kreativität einbringen,
- Projekte und freizeitpädagogische Aktivitäten mitgestalten, planen und mit den Kolleg*innen umsetzen.

Haben wir Dein Interesse wecken können?

Dann freuen wir uns darauf, Dich kennenzulernen. Schicke Deine Bewerbung bitte an:

kindertagesstaette@gemeinde-koenigsdorf.de
oder an
Kindertagesstätte Königsdorf
Frau Sofie Frankenberger
Schulgasse 4
82549 Königsdorf
Telefon : 08179 – 9312-90

 

Ab dem 13.10.2021 halbseitige Sperrung der Sedlmeierstraße
von der Abzweigung zur Schule bis zur Einmündung in die Mooseuracher Straße

Aufgrund der Tiefbauarbeiten im Bereich der „Mooseuracher Straße“ und der „Sedlmeierstraße“ ist zur Vorbereitung für den Ersatzneubau der Turnhalle der Grund- und Mittelschule Königsdorf mit Ergänzungsraumen (Mittagsbetreuung) ab dem 13.10.2021 bis 31.12.2025 die Sedlmeierstraße unterhalb der Zufahrt zur Grund- und Mittelschule bis zur Einmündung in die Mooseuracher Straße und die Mooseuracher Straße von der Einmündung Sedlmeierstraße bis Einmündung Boschstraße für den Verkehr halbseitig gesperrt (siehe Lageplan).

Die Zufahrt von der Hauptstraße bis zur Sedlmeierstraße 10 (Grund- und Mittelschule) bzw. Am Pfarrerberg ist frei. (Plan)

Im Bereich der Mooseuracher Straße (Ortseinfahrt) bis zur Einmündung Boschstraße sowie auf der Sedlmeierstraße ist aufgrund der Baustellenausfahrt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt.

Wir bitten die Eltern der Schülerinnen und Schüler, welche mit dem privaten PKW zur Schule gebracht werden, ihre Kinder beim Rathausparkplatz, an der Mooseuracher Straße/Hans-Schaller-Steig oder beim Maibaum aussteigen zu lassen.

 

Regelung des Publikumsverkehrs 

Ab sofort können die Königsdorfer Bürgerinnen und Bürger alle Angebote des Rathauses  wieder uneingeschränkt nutzen.

Da sich die Terminvergabe sehr gut bewährt hat, bitten wir nach wie vor darum, einen Termin mit der jeweils zuständigen Stelle während unserer allgemeinen Öffnungszeiten (Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr und Do 14.00 - 18.00 Uhr) zu vereinbaren. 

Wir danken für Ihr Verständnis.

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Informationen des Landratsamtes Bad Tölz - Wolfratshausen
Sachgebiet 01 – Büro des Landrats
Pressestelle

Für die Abklärung medizinischer Symptome sollen sich Bürgerinnen und Bürger weiter unter Telefon 116 117 an den Bereitschaftsdienst der kassenärztlichen Vereinigung oder an Ihren Hausarzt wenden.

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.

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!!!! Wir bitten um Beachtung !!!!

Um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu gewährleisten und aus Haftungsgründen weisen wir alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Königsdorf darauf hin, dass kein Trinkwasser aus  oberflächennahen Gewässern oder Quellen (auch auf dem eigenen Grundstück) zum menschlichen Genuss und Verbrauch entnommen werden darf.

Für diese Wässer kann keine Keimfreiheit garantiert werden!

Hinweis:
Nach der Trinkwasserverordnung macht sich strafbar, wer Trinkwasser zur Verfügung stellt, welches deren Anforderungen nicht entspricht.


Königsdorfer Heimatbuch

Auf 360 Seiten erleben Sie die Geschichte unserer Heimat und Gemeinde.
Inhalt: Frühgeschichte, Ortsgeschichte, Pfarrei Königsdorf, Gemeinde Königsdorf mit Osterhofen und Schönrain, Feuerlöschwesen, Wasserversorgung, Postgeschichte, Persönlichkeiten, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, Banken, Hausnamen, Flurnamen, Königsdorfer Vereine, Segelflugzentrum, Historische Erzählungen u.v.m. 
Autoren: Georg Burger und Marlies Hieke
Erhältlich ist das Königsdorfer Heimatbuch bei der Gemeindeverwaltung zum Preis von 20 Euro!