
Aktuelles
Aktuelles
Hier sehen Sie Aktuelles und Wissenswertes aus der Gemeinde Königsdorf
Einwohnermeldeamt am Montag und Freitag geschlossen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
das Einwohnermeldeamt ist aufgrund von Personalmangel vorübergehend am Montag und am Freitag geschlossen.
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag ist das Einwohnermeldeamt zu den gewohnten Zeiten geöffnet und ausschließlich mit Termin, zu erreichen.
Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin! 08179 9312-0
Wir danken für Ihr Verständnis!
Altkleidercontainer
Bitte beachten Sie, dass sich aktuell kein Altkleidercontainer am Wertstoffhof befindet.
Die nächsten Altkleidercontainer finden Sie an folgenden Standorten:
- Seeweg 2 (Parkplatz beim See-Restaurant)
- Gewerbering am Brand (Parkstreifen gegenüber der Hausnummer 20)
- Osterhofen (gegenüber dem Feuerwehrhaus, Dorfstraße 3)
- Schönrain (gegenüber dem Feuerwehrhaus)
Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform 2025
Gemäß Mitteilung des Finanzamts konnten noch nicht alle abgegebenen Erklärungen abschließend bearbeitet werden. Unserer Gemeinde liegen derzeit etwa 85 % der neuen Grundsteuerdaten vor. Mit dieser Grundlage wird nun der Gemeinderat in seiner Novembersitzung über den neuen Hebesatz 2025 entscheiden. Im Anschluss wird mit der Erstellung der neuen Grundsteuerbescheide begonnen, welche voraussichtlich Mitte Januar verschickt werden. Die erste Steuerfälligkeit im neuen Jahr ist am 15.02.2025. Selbstzahler bitten wir, Ihre Daueraufträge entsprechend des neuen Grundsteuerbescheides abzuändern. Sollten Sie uns ein SEPA-Mandat zur Abbuchung erteilt haben, müssen Sie nichts veranlassen.
Es kann durchaus vorkommen, dass Sie einen Grundsteuerbescheid ab 2025 erhalten, obwohl Sie nicht mehr Eigentümer sind.
Bitte beachten Sie hierbei:
Geht das Grundstück auf einen anderen Eigentümer über, bleibt der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Das im Laufe des Jahrs übergegangene Grundstück wird dem neuen Eigentümer zum 01. Januar des Folgejahres zugerechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Steuerschuldner. Anderslautende privatrechtliche Abmachungen ändern nichts an der Steuerpflicht und können von der Steuerverwaltung nicht berücksichtigt werden.
Leider wurde der Gemeinde von Seiten des Finanzamtes bereits mitgeteilt, dass die Bearbeitung der Eigentumswechsel der vergangenen Jahre noch nicht abgeschlossen ist. Sollten Sie im neuen Jahr einen Grundsteuerbescheid erhalten, jedoch nicht mehr der Eigentümer sein, setzen Sie sich bitte direkt mit dem Finanzamt in Verbindung.
Weitere Hinweise
Die Gemeinde ist zwingend an die Grundsteuermessbetragsbescheide des Finanzamtes gebunden und muss den vom Finanzamt festgesetzten Grundsteuermessbetrag als Grundlage zur Berechnung der Grundsteuer verwenden. Falls Sie also der Meinung sind, Ihr Bescheid vom Finanzamt ist nicht richtig, dann müssen Sie sofort handeln. Korrekturen bezüglich der Grundstücks-, Wohn- oder Nutzflächen können nur über das Finanzamt vorgenommen werden!
Gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde können Sie dann nur noch Rechtsbehelf wegen dem angewandten Hebesatz bzw. formellen Fehlern einreichen.
Deshalb gilt es folgendes zu beachten:
Innerhalb der Rechtsbehelfsfrist können Sie Einspruch beim Finanzamt einlegen. Unten stehend finden Sie einen Vordruck, mit dem Sie Ihren Widerspruch direkt an das Finanzamt richten können. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der in den Bescheiden enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung des Finanzamts. Aber auch, wenn die Frist für den Rechtsbehelf abgelaufen ist, müssen Sie Fehler beim Finanzamt schriftlich anzeigen. Sind die Bescheide, die Sie vom Finanzamt erhalten haben, zwar ursprünglich nicht fehlerhaft aber mittlerweile überholt, weil sich an Ihrem Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft seit dem Erlass der Bescheide etwas geändert hat, müssen Sie dies beim Finanzamt anzeigen!
Weitere wichtige Informationen zur Grundsteuerreform gibt es auf: https://www.grundsteuer.bayern.de
Dort finden Sie auch den Punkt „Anzeige von Änderungen“. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Finanzamt. Die Gemeinden haben keine Vordrucke für Änderungen erhalten
Widerspruchsformular Finanzamt
Digitaler Gewerbesteuerbescheid - Info für Gewerbetreibende
Die Gemeinde Königsdorf bietet ab 2025 die Möglichkeit, den Gewerbesteuerbescheid in digitaler Form zu empfangen.
Der digitale Gewerbesteuerbescheid bietet einige Vorteile im Vergleich zum herkömmlichen papierbasierten Verfahren. Zum einen werden Zeit und Kosten bei der Zustellung gespart, zum anderen wird eine maschinelle Weiterverarbeitung der Daten möglich.
Unternehmen, die den Gewerbesteuerbescheid digital empfangen möchten, können die Steuererklärung über ihr ELSTER-Unternehmenskonto abgeben und dort den digitalen Bekanntgabe-Wunsch auswählen. Der Gewerbesteuerbescheid wird dann direkt im ELSTER-Konto hinterlegt und kann elektronisch abgerufen werden.
Flyer Digitaler Gewerbesteuerbescheid
Kita-Plätze in der Gemeinde Königsdorf; Bedarfsanmeldung
Wer in den nächsten Jahren für sein Kind Bedarf an einem KiTa-Platz in der Gemeinde Königsdorf hat, kann diesen Bedarf ab 05.06.2023 per E-Mail bei der Gemeinde Königsdorf anzeigen.
Senden Sie hierzu eine E-Mail mit dem Betreff „Bedarfsanzeige KiTa-Platz“ an: kitaplatz@gemeinde-koenigsdorf.de
Geben Sie in dieser E-Mail bitte zwingend folgende Daten vollumfänglich an (nur vollständige Informationen können verarbeitet werden):
- Vorname und Name des Kindes
- Geburtsdatum des Kindes
- Vorname(n) und Name(n) des/der Personensorgeberechtigten
- Anschrift des Kindes sowie des/der Personensorgeberechtigten
- Gewünschtes Startdatum ,z.B. 09/2024,
(üblicherweise wird immer im September zum neuen KiTa-Jahr eingewöhnt, in Ausnahmefällen und bei freien Kapazitäten ist eine Eingewöhnung zum Halbjahr im Januar möglich) - Gewünschte Platz-Art, d.h. Krippenplatz für Kinder von 1-3 Jahren (bei Aufnahme), Kindergartenplatz für Kinder über 3 Jahre (bzw. bei Vollendung des 3. Lebensjahres max. 3 Monate nach Aufnahme)
- Falls bereits bekannt die ungefähre Betreuungsdauer (späteste Abholzeit angeben)
Wichtig:
Alle Bedarfsanzeigen müssen im jeweiligen Anmeldezeitraum des betreffenden KiTa-Jahres (bspw. Januar 2024 für das KiTa-Jahr 24/25 mit Start im September 2024) konkret per Anmelde-Formular bestätigt werden. Die Bedarfsanzeige dient lediglich der Planung für die Gemeinde sowie zur Priorisierung der Platzvergabe im Falle mangelnder Kapazitäten. Der Anmeldezeitraum sowie die Anmeldeformulare werden frühzeitig kommuniziert bzw. online zur Verfügung gestellt.
Erst bei konkreter Anmeldung für das jeweilige KiTa-Jahr kann eine Berücksichtigung in der Platzvergabe vorgenommen werden – die Bedarfsanzeige an sich ist NICHT ausreichend!!!
!!!! Wir bitten um Beachtung !!!!
Um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu gewährleisten und aus Haftungsgründen weisen wir alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Königsdorf darauf hin, dass kein Trinkwasser aus oberflächennahen Gewässern oder Quellen (auch auf dem eigenen Grundstück) zum menschlichen Genuss und Verbrauch entnommen werden darf.
Für diese Wässer kann keine Keimfreiheit garantiert werden!
Hinweis:
Nach der Trinkwasserverordnung macht sich strafbar, wer Trinkwasser zur Verfügung stellt, welches deren Anforderungen nicht entspricht.
Königsdorfer Heimatbuch
Auf 360 Seiten erleben Sie die Geschichte unserer Heimat und Gemeinde.
Inhalt: Frühgeschichte, Ortsgeschichte, Pfarrei Königsdorf, Gemeinde Königsdorf mit Osterhofen und Schönrain, Feuerlöschwesen, Wasserversorgung, Postgeschichte, Persönlichkeiten, Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, Banken, Hausnamen, Flurnamen, Königsdorfer Vereine, Segelflugzentrum, Historische Erzählungen u.v.m.
Autoren: Georg Burger und Marlies Hieke
Erhältlich ist das Königsdorfer Heimatbuch bei der Gemeindeverwaltung zum Preis von 20 Euro!